Ein schöner Nebeneffekt Ihrer Investition in die Energieeffizienz und erneuerbare Energien:

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Sichern Sie sich Ihre Förderbeiträge

Investitionen in die Energieeffizienz und in erneuerbare Energien zahlen sich aus. Sie schonen das Klima, senken die Energiekosten, erhöhen den Wohnkomfort und erhalten den Wert Ihres Gebäudes. Im Kanton Bern werden für energetisch sinnvolle Massnahmen bei Gebäudesanierungen Förderbeiträge zugesprochen.

Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK). Der GEAK ist der offizielle Gebäudeenergieausweis der Kantone. Er zeigt auf, wieviel Energie ein Gebäude benötigt und teilt es in sieben Energieeffizienzklassen von A bis G ein. Im GEAKplus mit Beratungsbericht werden zusätzlich energetisch sinnvolle Massnahmen zur Effizienzsteigerung vorgeschlagen. Damit Förderbeiträge beantragt werden können, wird ein GEAKplus vorausgesetzt. Der Kanton Bern unterstützt die Erstellung des GEAKplus bei Doppel- und Einfamilienhäusern mit CHF 1’000.--, bei Mehrfamilien-
häusern mit CHF 1’500.--.

Sanierung von Wohnbauten. Bei energetischen Sanierungen von Wohnbauten gibt es Beiträge pro Quadratmeter Energiebezugsfläche, wenn eine Verbesserung von mindestens zwei GEAK-Effizienzklassen nachgewiesen
werden können. Bei Einfamilienhäusern belaufen sich die Beiträge von CHF 80.--/m2 (2 GEAK-Klassen) bis zu
CHF 160.--/m2 (6 GEAK-Klassen) und bei Mehrfamilienhäusern von CHF 60.--/m2 (2 GEAK-Klassen) bis zu
CHF 110.--/m2 (6 GEAK-Klassen). Für ein Beitragsgesuch ist ein GEAKplus notwendig. Nicht beitragsberechtigt sind Gebäude, welche nach der Sanierung mit dem Energieträger Öl beheizt werden.

Ersatz von Elektro- und Ölheizungen. Elektroheizungen sind nicht mehr zeitgemäss und gesetzlich bis Ende 2031 zu ersetzen. Auch bei Ölheizungen steht irgendwann aufgrund des Alters ein Ersatz an. Diese alten und energetisch schlecht ausgelegten Heizsysteme können und sollen durch effiziente Heizsysteme mit erneuerbaren Energie-
trägern ersetzt werden. Eine weitere nachhaltige Option ist der Anschluss an ein bestehendes Wärmenetz. Wird die bestehende Elektro- oder Ölheizung durch ein Heizsystem mit einem erneuerbaren Energieträger ersetzt oder erfolgt der Anschluss an ein Wärmenetz, wird dies je nach Heizsystem mit einem Betrag von bis zu CHF 10'000.-- gefördert. Voraussetzung für den Förderbeitrag ist die Ausstellung eines GEAK nach der Sanierung.

Wichtig: Fördergesuche müssen immer vor Baubeginn eingereicht werden.

Weitere Informationen zum Thema Förderbeiträge und Bedingungen finden Sie auf der Website des Kantons Bern: https://www.weu.be.ch/de/start/themen/energie/foerderprogramm-energie/foerderbeitraege-bedingungen.html

Ob und unter welchen Bedingungen evt. in Ihrer Gemeinden zusätzliche Beiträge ausbezahlt werden, sehen Sie auf der Website https://www.energiefranken.ch/...


Wir von Iso-Bau AG sind Energieberater Gebäude und zertifizierte GEAK-Experten, wir begleiten und unterstützen Sie gerne bei Ihrem Vorhaben.

Der Autor

Paul Keller

Geschäftsführer

Energieberater Gebäude mit eidg. Fachausweis, GEAK-Experte

Fill-1 +41 31 330 19 22

email paul.keller@isobau.ch

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Paul Keller

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