Die Baumaschinen brummen, der Drucklufthammer schlägt,
überall Schmutz und Dreck:

Wohnen auf der Baustelle ist nicht immer einfach.

Wohnen auf der Baustelle

Ihre Mietwohnung oder das gesamte Haus, in welchem Sie wohnen, wird renoviert und Sie haben keine Möglichkeit, während der Bauphase auszuziehen? Aushalten, tolerant sein und Geduld bewahren, so lautet in diesem Falle die Devise.

Leider ist es unumgänglich, dass bei Sanierungs- und Renovationsarbeiten vorübergehend der gewohnte Alltag durch Lärm, Schmutz und emsiges Treiben gestört und beeinträchtig wird. Obwohl die Bauarbeiten zeitlich absehbar sind, kann die Situation während der Wohnungs- oder Haussanierung sehr belastend sein.

«Ihre Mitarbeiter sind sehr freundlich, korrekt und räumen jeden Abend sauber auf, es ist super!» So kürzlich die Aussage der Vizepräsidentin der Baugenossenschaft Monbijou, welche in einer Liegenschaft auf dieser Baustelle in Biel wohnt, wo wir aktuell in 17 Gebäuden die Keller- und Estrichbodendämmung verlegen dürfen. Solche Aussagen freuen uns, denn wir als Unternehmer sind bestrebt, die für Sie zuweilen doch unangenehme Situation möglichst in passablem Rahmen zu halten.

Um die Zeit der Sanierung so erträglich wie möglich über die Runden zu bringen, hier einige Informationen und Tipps:

Frühzeitig werden Sie informiert, wann welche Arbeiten geplant und ausgeführt werden. Je nach Arbeitsgang sind wir als Unternehmer auf Ihre Kooperation angewiesen: Wenn eine Balkonsanierung ansteht, werden Sie gebeten, den Balkon zu räumen, wird die Kellerdecke oder der Estrichboden saniert, muss das gelagerte Hab und Gut weggeräumt werden, werden alte Fenster durch neue, energetisch optimale ersetzt, müssen alle Möbel, Pflanzen und ähnliches mit genügend Abstand zur Fensterfront weggestellt werden. Das Wegstellen von jeglichen Gegenständen ist ebenso bei anstehenden Malerarbeiten erforderlich.

Da der akkurate Zeitplan einer Sanierung infolge mehreren voneinander abhängigen Arbeitsschritten meist keinen grossen Spielraum zulässt, kann es vorkommen, dass Mitarbeiter in Ihre Wohnung müssen, wenn Sie nicht anwesend sind. Bitte teilen Sie in diesem Falle rechtzeitig mit, bei welchem Nachbarn ein Schlüssel deponiert wurde.

Auch kommt es immer wieder vor, dass die Unannehmlichkeiten während der Bauphase für die Bewohner der Liegenschaft doch zu unerträglich sind. In diesem Falle besteht gemäss Schweizer Gesetz die Möglichkeit, beim Vermieter per eingeschriebenem Brief innerhalb der Bauzeit eine Reduktion des Mietzinses zu verlangen. Wie hoch die Reduktion ausfallen könnte, ist nicht ganz einfach zu berechnen, da es hierzu keine geschriebenen Normen gibt. Die Mietzinsreduktion hängt vom Umfang des Umbaus sowie der Dauer ab, in welcher die Wohnung nicht oder nur bedingt bewohnt werden kann. Es ist ratsam, während der gesamten Bauzeit ein Störungsprotokoll zu führen, in welchem sämtliche Einschränkungen dokumentiert werden, wenn möglich auch mit Fotos. Für gewöhnlich wird der Vermieter einen Reduktionsvorschlag unterbreiten, welcher am besten mit Hilfe auf eine auf Mietrecht spezialisierten Beratungsstelle geprüft wird. In den meisten Fällen führt der Dialog mit dem Vermieter zu einem Konsens. Wenn nicht, bleibt leider nichts Anderes übrig als sich an ein Schlichtungsgericht zu wenden, sofern man auf den gestellten Forderungen besteht.

Auch wenn die Zeit einer Sanierung unangenehm, mühsam und nervenaufreibend sein kann: Lassen Sie einen möglichen Unmut erst gar nicht aufkommen, suchen Sie jederzeit den Dialog mit den Beteiligten. Und denken Sie immer ein bisschen daran, wie schön es sein wird, in einem neu renovierten Gebäude zu Hause zu sein!

Die Autorin

Patrizia Bangerter

Assistentin

Fill-1 +41 31 330 19 20

email patrizia.bangerter@isobau.ch

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